Allgemeines
Allgemeine Informationen zur Zwangsverwaltung
Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Immobilien) des Schuldners, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt. Weitere Regelungen zur Tätigkeit des Zwangsverwalters und dessen Vergütung finden sich in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV).
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