Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V.
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 Beiträge zu:  rückwirkende Neuveranlagung der Grundsteuer (Seite 1 von 1)
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 von Müller, Dirk  mueller@aplusco.de 14.05.2009 um 12:54 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich bitte um Mithilfe bei folgendem Problem, welches bei einer meiner Zwangsverwaltungen auftritt:

Anordnung der Zwangsverwaltung: 28.03.07
Zwangsversteigerung: 02.03.09
Aufhebung der Zwangsverwaltung: 31.03.09

Am 31.03.09 erging an mich ein Änderungsbescheid bez. Einheitswert und Grundsteuermeßbescheid mit steuerlicher Wirkung ab 01.01.05.

Dementsprechend erfolgte dann auch ein neuer Abgabenbescheid vom  06.05.09 an mich, mit der Aufforderung zur Zahlung der rückwirkend ab dem 01.01.05 festgesetzen Grundsteuer bis einschließlich Zuschlag.

Meine Frage nunmehr:

Hafte ich, bzw. die noch vorhandene Zwangsverwaltungsmasse, trotz Aufhebung der ZV für diese Grundsteuerforderung? Und wenn ja, dann lediglich für die Jahre, in welcher auch die ZV angeordnet war oder auch für die Vorjahre?

Ein weiteres Problem dürfte auch darin bestehen, dass ich, da ich kein Zwangsverwalter mehr bin, strenggenommen auch kein Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen kann.

Ich wäre dankbar, wenn hierzu Lösungsvorschläge erfolgen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Müller, Rechtsanwalt

 von Müller, Dirk  mueller@aplusco.de 26.08.2009 um 13:11 
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

wahrscheinlich war meine Anfrage so banal, dass es sich nicht lohnte, darauf zu antworten.

Sollte sich jemand dennoch für den Ausgang interessieren:

Nachdem ich Widerspruch eingelegt  und diesen mit einer Entscheidung des BVerwG, Az. 8 C 30/82 begründet habe, die sich an sich auf den Ersteher bezieht, deren Rechtsgedanke aber auch auf den Zwangsverwalter anwendbar ist, wurde diesem seitens der Verwaltung stattgegeben und der mich belastende Bescheid aufgehoben.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dirk Müller



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