Beiträge zu: Mietvertrag vs. Untermietvertrag (Seite 1 von 1)
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von Isabel Jauernig
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isabel.jauernig@5zwerge.com
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30.08.2007 um 11:06
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Hallo,
folgende Frage stellt sich mir:
In einem zwangsverwalteten Objekt habe ich einen Mieter, der SBGII-Leistungsempfänger ist. Der für diesen geltende Mietbetrag wird auf das Anderkonto bezahlt (via § 22 Abs. 4 SGB II) und deckt ca. 50 % der mietvertraglich (vor Anordnung) vereinbarten Miete. Der andere WG-Kumpel ist nachweislich wohnsitzlos seit Anordnung.
Jetzt besteht die Möglichkeit, einen neuen WG-Mitbewohner zu kriegen. Ebenfalls Leistungsempfänger.
Soll die Zwangsverwaltung einen Mietvertrag mit dem neuen Mieter abschließen oder einen Untermietvertrag zwischen bereits vorhandenem Mieter und neuem unterstützen?
Isabel Jauernig
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Zwangsverwalter
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von Silke Haut (Moderator)
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silke.haut0@debitel.net
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04.09.2007 um 16:38
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Sehr geehrte Frau Jauernig,
also ich würde einen neuen Mietvertrag abschließen - dann habe ich nämlich 2, die haften. Mit Untermietverträgen in der Zwangsverwaltung tue ich mich schwer - Sie haben ja dann keinen Einfluss mehr auf den Untermietvertrag, und bei einer Versteigerung kann es auch erhebliche Probleme geben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Haut/ Moderator
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