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 Beiträge zu:  Mietvertrag vs. Untermietvertrag (Seite 1 von 1)
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 von Isabel Jauernig  isabel.jauernig@5zwerge.com 30.08.2007 um 11:06 
Hallo,
folgende Frage stellt sich mir:

In einem zwangsverwalteten Objekt habe ich einen Mieter, der SBGII-Leistungsempfänger ist. Der für diesen geltende Mietbetrag wird auf das Anderkonto bezahlt (via § 22 Abs. 4 SGB II) und deckt ca. 50 % der mietvertraglich (vor Anordnung) vereinbarten Miete. Der andere WG-Kumpel ist nachweislich wohnsitzlos seit Anordnung.
Jetzt besteht die Möglichkeit, einen neuen WG-Mitbewohner zu kriegen. Ebenfalls Leistungsempfänger.
Soll die Zwangsverwaltung einen Mietvertrag mit dem neuen Mieter abschließen oder einen Untermietvertrag zwischen bereits vorhandenem Mieter und neuem unterstützen?

Isabel Jauernig
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Zwangsverwalter

 von Silke Haut (Moderator)  silke.haut0@debitel.net 04.09.2007 um 16:38 
Sehr geehrte Frau Jauernig,

also ich würde einen neuen Mietvertrag abschließen - dann habe ich nämlich 2, die haften. Mit Untermietverträgen in der Zwangsverwaltung tue ich mich schwer - Sie haben ja dann keinen Einfluss mehr auf den Untermietvertrag, und bei einer Versteigerung kann es auch erhebliche Probleme geben.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Haut/ Moderator



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