Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung (IGZ) e.V. als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.igzwangsverwaltung.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V.
Hohenzollernstr. 53
30161 Hannover

Korrespondenzadresse:
Herminenstraße 7
31675 Bückeburg

Tel.: 05722 8905-0
Fax.: 05722 8905-20

E-Mail: vorstand@igzwangsverwaltung.de

https://www.igzwangsverwaltung.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:

  • pdf-Dateien: Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht oder nur zum Teil barrierefrei vor.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4007
Fax: 0511 120-99-4036
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.05.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24

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