Die konkreten Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes IGZ e.V. sind u.a.:

  • die Beteiligung an der anstehenden und zeitgemäßen Neugestaltung von Regelungen des ZVG
  • rechtzeitige Information und Beteiligung der Praxis bei Gesetzesänderungen
  • Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Workshops zu den Themen der Zwangsverwaltung
  • Information und Diskussion innerhalb der Veranstaltungen zum Grenzbereich von Zwangsversteigerung und Insolvenz
  • die Gestaltung von Richtlinien bzw. allgemeinen Standards zur Definition des Berufsbildes und der Aufgaben der Zwangsverwaltung im Sinne der Qualitätsanforderungen der neuen Zwangsverwalterverordnung.

Die IGZ möchte zu diesem Zwecke Meinungsbildung und Interessenvertretung auf breiter Basis organisieren, weshalb sich nicht nur Zwangsverwalter, sondern alle diejenigen engagieren können und sollen, die mit Zwangsverwaltungen befasst sind, angefangen von der Vertretern der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, den Gerichten, der Anwaltschaft über gewerbliche Zwangsverwalter, Richter und Rechtspfleger bis hin zu den Landes- und Bundesministerien.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. 100,-€ pro Jahr.

Hierbei ist von den Gründern insbesondere eine Einbindung und Zusammenarbeit mit den Rechtspflegern und Richtern beabsichtigt und gewünscht. Nach der Satzung sind daher Justizangehörige und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes beitragsfreie Vereinsmitglieder.