AI Transparency Statement (EU AI Act)

Rechtliche Information: EU AI Act
AI Transparency Statement (EU AI Act)

 

Einsatz von Künstlicher Intelligenz beim IGZ Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung (IGZ) e.V.

Im Rahmen einzelner Dienstleistungen setzen wir beim IGZ Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung (IGZ) e.V. Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) unterstützend ein.

Diese Systeme können insbesondere verwendet werden für:

  • automatisierte Analyse von Daten durch dem IGZ Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung (IGZ) e.V.
  • Unterstützung interner Arbeits- und Entscheidungsprozesse
  • Generierung von Texten, Analysen oder Empfehlungen

Transparenz

Sofern gesetzlich erforderlich oder im Einzelfall sachlich angezeigt, können KI-gestützte Inhalte beim IGZ Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung (IGZ) e.V. entsprechend kenntlich gemacht werden.

Unsere eingesetzten KI-Systeme werden so gestaltet und verwendet, dass:

  • ein verantwortungsvoller Einsatz gewährleistet ist,
  • menschliche Kontrolle möglich bleibt und
  • diskriminierende oder missbräuchliche Nutzung vermieden wird.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

EU-regulatorischer Rahmen

Die Entwicklung und Nutzung eingesetzter KI-Systeme erfolgt beim IGZ Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung (IGZ) e.V. unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz („EU AI Act“), soweit diese auf unsere Dienstleistungen Anwendung findet.

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