Ziel des Bundesverbandes IGZ e.V. ist es, einen Qualitätsstandard bei der Bearbeitung der Zwangsverwaltungsverfahren zu gewährleisten.

Hierzu wurde durch den Bundesverband IGZ e.V. ein einwöchiger Zertifizierungslehrgang für Zwangsverwalter mit Berufserfahrung initiiert, der nach erfolgreicher Abschlussprüfung zur Führung des Logos des Bundesverbandes IGZ e.V. berechtigt. Die Führung des Logos wird darüber hinaus auch denjenigen Zwangsverwaltern gestattet, die durch ihre langjährige Berufserfahrung und eine entsprechende Anzahl bearbeiteter Zwangsverwaltungsverfahren ihre Qualifikation nachweisen können. Die Berechtigung zur Führung des Logos wird jährlich durch den Bundesverband IGZ e.V. überprüft, hierbei ist der Zwangsverwalter auch verpflichtet, entsprechende Nachweise zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.


Auch für Mitarbeiter von Zwangsverwaltungsbüros sind umfangreiche Qualifikationsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Synergo GmbH Neubrandenburg entwickelt worden.

Zum Erfahrungsaustausch nicht nur zwischen den Kollegen, sondern auch zwischen Rechtspflegern und Bankenvertretern kann darüber hinaus das allgemeine Forum auf der Internetseite des Bundesverbandes IGZ e.V. sowie die Mailingliste (Anmeldung notwendig) genutzt werden.